Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
WMZ GmbH / Fritz-Schäffer-Str. 25 / 83104 Ostermünchen


  1. Geltung der Bedingungen
    Durch die Auftragserteilung erkennt der Besteller nach nachstehenden Geschäftsbedingungen, deren Verbindlichkeit auch für alle künftigen Bestellungen, Ersatzteillieferungen und Reparaturaufträge gegeben ist, selbst wenn bei Auftragsbestätigungen nicht auf sie Bezug genommen wird, an.
    Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso wie die Vereinbarung abweichender Bedingungen des Käufers zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
    Für Mietverträge, Service- und Hotlineabkommen gelten zusätzliche besondere Vertragsbedingungen.
  2. Angebote und Auftragsannahme:
    • Falls nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten oder Zeichnungen), sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind.
    • Der Kaufvertrag wird mit der Unterzeichnung des Auftragsscheins durch den Käufer für beide Teile rechtsverbindlich: die WMZ GmbH behält sich jedoch ein Rücktrittsrecht vor, das spätestens 12 Tage nach Unterzeichnung des Kaufvertrages geltend gemacht werden muss. Zur Wahrung der Frist genügt ein Nachweis der Aufgabe bei der Post. Der Besteller haftet der WMZ  GmbH gegenüber für die ordnungsgemäße Angabe der Empfängeradresse auf dem Auftragsschein. Eine evtl. Wohnsitz- bzw. Geschäftssitzänderung ist der WMZ  GmbH sofort anzuzeigen. Bei Abrufaufträgen ohne Zeitbestimmung muss die gekaufte Ware innerhalb 6 Monate nach Auftragserteilung, und zwar zu den am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreisen abgenommen werden.
  3. Abnahme:
    Nimmt der Käufer die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, 30% vom Kaufpreis als Schadensersatz zu fordern, sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schaden bleibt vorbehalten.
  4. Lieferzeit:
    Die Lieferzeit ist lediglich annähernd bezeichnet, daher kann vom Besteller nicht Auslieferung des gekauften Gegenstandes zur vereinbarten Lieferzeit gefordert werden. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, der WMZ GmbH eine angemessene Nachlieferfrist (mindestens 15 Tage) schriftlich zu bewilligen. Unvorhergesehene Hindernisse, Fälle höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung usw. entbinden die WMZ  GmbH von der Innehaltung der vereinbarten Lieferfristen. Teillieferungen sind in allen Fällen gestattet. Es gelten für alle Kaufgegenstände die am Tage der tatsächlichen Abnahme, jeweils gültigen Listenpreise.
  5. Versand:
    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers und auf dem nach Ermessen der WMZ GmbH zweckmäßigstem Transportmittel und Transportweg. Kosten der Verpackung sowie der Transportversicherung trägt der Besteller.
  6. Rücknahme von Geräten:
    Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung trägt der Auftraggeber.
  7. Aufstellung:
    Aufstellung, Anschluss, und Montage des gekauften Gegenstandes sind, falls auf dem Auftrag nichts anderes vermerkt ist, Sache des Bestellers. Die Anfahrten werden nach Kilometerpauschale und Fahrtzeit, oder nach Anfahrtspauschalen abgerechnet. Im Angebot angegebene Stundenlöhne gelten für die Regelarbeitszeiten Montag-Freitag von 8-18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge berechnet.
  8. Gewährleistung und Haftung:
    • Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach der Lieferung zu untersuchen. Etwa auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, bzw. bei etwaigen versteckten Mängel nach deren Auftreten, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die frist- und formgerechte Rüge, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt.
    • Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle gelieferten Neuwaren 12 Monate nach Gefahrübergang. Im Falle ordnungsgemäß gerügter Mängel des Liefergegenstandes sind wir nach eigener Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Besteller ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung frei. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird, vergeblich versucht worden oder dem Besteller nicht zuzumuten ist. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Ordnungsgemäß gerügte mangelhafte Waren sind uns frachtfrei zu übersenden. Nachbesserungen erfolgen in unseren Werkstätten, oder werden von uns an den Vorlieferanten zur Nachbesserung geschickt.
    • Defekte, die durch unrichtige Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nur für den Besteller und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Ansprüche aus Mängel verjähren 6 Monate nach Gefahrübergang.
    • Der Benutzer muss für einen Stromanschluss sorgen, welcher frei ist von Störspitzen, verursacht durch Fremdverbraucher, sowie von Potentialdifferenzen.
    • Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
    • Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
  9. Software
    • An alle von uns vertriebenen Softwareprodukten kann lediglich ein Nutzungsrecht erworben werden. Eigentümer der Software bleibt auf jeden Fall der Hersteller. Dies gilt sowohl für das Original als auch für jede Kopie.
    • Eine Nutzung darf nur auf einem Computer erfolgen. Eine Mehrfachnutzung des Programmes bzw. dessen Kopie, z.B. an mehreren Computern des Bestellers ist nicht gestattet.
    • Unsere Software darf weder veräußert, verliehen, getauscht oder auf andere Art Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Verletzung dieser Bestimmungen zieht eine Konventionalstrafe von € 5.000,– nach sich. Zusätzlich werden Schadensersatz- und Folgeschadenersatzansprüche geltend gemacht.
    • Der Leistungsumfang von Software (Grundprogramme und Branchenprogramme) ist in der jeweils zugehörigen und dem Anwender (hier Besteller genannt) ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Ein Anspruch auf ein Handbuch in gedruckter Form besteht nicht. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
    • Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung für mangelhafte Software innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Beim heutigen Stand der Technik ist es uns nicht möglich, fehlerfreie und absolut bedienungssichere Software zu erstellen. Unsere Haftung beschränkt sich auf vorstehende genannte Gewährleistungspflicht. Wir haften ausdrücklich nicht für den entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner und anderen mittelbare Folgeschäden, sowie an Schäden aufgezeichneter Daten, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen sind.
    • Bei Fremdsoftware z.B. MS-DOS, MS Windows, Novell usw. regeln die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers den Umfang der Gewährleistung. Treten Mängel in der überlassenen Software auf, hat der Besteller uns dies reproduzierbarer Form anzuzeigen. Eine Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Besteller geändert wurden oder auf nicht vereinbarte oder von uns nicht freigegebener Hardware betrieben werden. Eine Gewährleistung entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegende Vorgänge zurückzuführen sind, oder wenn der Besteller uns die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.
      Macht der Besteller Gewährleistungsrechte für Software geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und uns bestehende Verträge.
      Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeschäden aus mangelhafter Software und schließen diese ausdrücklich aus.
    • Datensicherung ist die Sache des Anwenders. Für Datenverlust, gleich welcher Art und Entstehungsweise, haften wir nicht.
  10. Erfüllungsort:
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 83104 Ostermünchen
  11. Gerichtsstand:
    Gerichtsstand ist Rosenheim. Es besteht Einigkeit darüber, dass diese Vereinbarung auch bei Wechsel-, Scheckklagen und für Klagen aus dem Eigentumsrecht gilt.
  12. Zahlung:
    Die Zahlung erfolgt der auf dem Auftragsschein festgelegten Zahlungsbedingungen. Wenn keine bestimmte Zahlungsweise, vereinbart ist, ist die Zahlung bei Lieferung fällig. Alle Zahlungen können rechtswirksam nur an die WMZ GmbH geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber nicht an Zahlungsstatt angenommen. Die WMZ  GmbH ist jedoch berechtigt, bei Ausbleiben auch schon einer Abzahlungsrate (bzw. Kaufkreditvertragsrate) oder Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks vom Vertrag zurückzutreten. Die Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort zahlungsfällig, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt. Bei Abnahmeverzug wird der Besteller für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig. Der Besteller hat vom Zeitpunkt eines etwaigen Verzuges an unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens 12% Zinsen an die WMZ  GmbH zu entrichten. Die Zahlungen des Bestellers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kaufpreisforderung in der Reihenfolge Ihrer Fälligkeit angerechnet (§367 BGB)
  13. Eigentumsvorbehalt:
    Alle gelieferten Waren und Erlös bleiben Eigentum der WMZ GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde und ob der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherstellung zu übereignen: im Falle der Pfändung der gelieferten Ware ist er verpflichtet, den Vollzugsbeamten auf das Eigentumsrecht der WMZ  GmbH aufmerksam zu machen und dieser selbst von der Pfändung durch eingeschriebenen Brief Kenntnis zu geben. Bei Vergleichsverfahren oder bei Konkursen gilt das Aussonderungsrecht im Sinne §46 Konkursordnung an Ware und Erlös als vereinbart. Macht die WMZ  GmbH den Eigentumsvorbehalt geltend oder begehrt Pfändung der Liefersache so kann in keinem Fall eingewendet werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse. Eine Pfändung der gekauften Gegenstände durch die WMZ  GmbH gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und den Herausgabeanspruch.
  14. Allgemeines:
    Lieferungsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Vertrag in Widerspruch stehen, sind unverbindlich, auch dann, wenn sie der Bestellung zur Grunde gelegt werden. Sollte aus irgendeinem Grunde ein Teil der vereinbarten Vertragsbestimmungen nichtig sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertrages nicht berührt.