Wie schon in denn Medien und von Politik kommuniziert hat das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 10. Juli.2020 ein aktualisiertes Schreiben zum aktuellen Stand der Nichtbeanstandungsregelung zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) veröffentlicht.

Die Nichtbeanstandungsregelung für noch nicht umgerüstete Kassensysteme wurde vom 30. September 2020 auf dem 31. März 2021 verlängert.
Dies ist der aktuellen Situation mit der Corona-Pandemie geschuldet.

Allerdings gibt es Voraussetzung, die erfüllt werden müssen, damit der Kassenbetreiber die erweiterte Frist in Anspruch nehmen darf.

Diese lautet:
Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben oder
es ist der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche aber nachweislich noch nicht verfügbar.

Hier können Sie sich das aktuelle Schreiben herunterladen:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Aktuelles/2020-07-10_Schreiben_des_StMFH.pdf

Falls noch nicht geschehen, sollten Sie sich bald mit der Anschaffung der TSE beschäftigen.

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