Das Jahr 2020 wird eine Menge Änderungen hervorbringen.

Ab dem 01.01.2020 wird eine TSE an allen Kassen gesetzlich vorgeschrieben werden.

Doch was ist eine TSE?

Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) soll denn Schutz vor Betrug und Manipulation an Kassen sicherstellen. Sie tritt mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ab dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Diese Absicherung besteht aus drei Einheiten:

Die einheitliche digitale Schnittstelle
Für Finanzprüfer wird es eine einheitlichen Standart geben. Die Daten können aus jeder Kasse gleich interpretiert werden.

Das Speichermedium
Die Aufzeichnungen müssen abgespeichert werden. Diese müssen in Rahmen der Aufbewahrungspflicht für Prüfungen vorgehalten werden.

Das Sicherheitsmodul
Es protokolliert die Kasseneingaben und stellt sicher, dass keine Manipulation an diesen möglich ist

Übergangsfristen

Ab 01.01.2020 gilt das Gesetz und alle Kassen sollten bis dahin umgerüstet werden. Neue Kassen dürfen nur noch mit einer TSE in Betrieb genommen werden.

Da es bis dato keine zertifizierte TSE gibt (Stand 26.09.2019) und die Hersteller dementsprechend auch noch keine fertige Lösung haben, ist eine rechtzeitge Wahrnehmung des Termines unwahrscheinlicher.
Es wird daher vermutlich eine „Nichtbeanstandungsregelung“ geben – diese wird wahrscheinlich bis Mitte 2020 halten.
Dennoch bleibt damit nicht mal mehr ein Jahr um die Umstellungen durchzuführen.

Kassen die nach 2010 erworben wurden und dem GOBD-Anforderungen, die seit 2017 aktiv sind, entsprechen und es KEINE TSE Anbindung mehr geben wird, dürfen bis 2022 verwendet werden. (hierzu bedarf es der Bestätigung des Herstellers)

Kassen die vor 2010 erworben wurden und keine Umstellung auf TSE erhalten, dürfen ab 2020 nicht mehr verwendet werden.

Belegpflicht und Kassenmeldepflicht

Desweiteren muss ab 2020 weitere Punkte beachtet werden.

Belegpflicht
Kassenzettel müssen unmittelbar nach dem Geschäftsvorfall erstellt werden. Der Kunde jedoch ist zur Mitnahme der Kassenzettel nicht verpflichtet.

Kassenmeldepflicht
Kassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden und zwar bei Inbetriebnahme, bei Defekt, bei Austausch, bei Geschäftsaufgabe.
Dies muss vom Kunden eigenverantwortlich durchgeführt werden

Wir empfehlen dringend sich mit den neuen Anforderungen sich bereits jetzt auseinanderzusetzen.

Die neue Gesetzeslage sieht hohe Bußgelder vor für die Nichteinhaltung der neuen Verordnung. Ferner wird dies auch zu Schätzungen bei Betriebsprüfungen führen.

Wir beraten sie gerne ob ihr System noch umgestellt werden kann und wie hoch der Aufwand wäre.